Der Landesgruppenprüfungswart ist unter Beachtung aller Bestimmungen der Prüfungsordnung für alle Fragen der Prüfungen verantwortlich. Er arbeitet dabei eng mit
dem Vereinsprüfungswart zusammen und
sorgt in Abstimmung mit dem Landesgruppenvorsitzenden für die laufende Fortbildung der Prüfungsrichter.
Die Forderung des Gesetzgebers, zur Jagd brauchbare Hunde zu führen und natürlich auch tierschutz- und versicherungsrechtliche Gründe, sollten es für den Wachtelbesitzer zur Selbstverständlichkeit werden lassen, den Hund auf Prüfungen vorzustellen.
Für den Verein, um weiterhin leistungsstarke Hunde zu züchten, ist es natürlich notwendig, möglichst viele zuchtrelevante Daten zu sammeln.
Daher werden Anlageprüfungen durchgeführt, auf denen der junge Wachtel, bis zu einem Alter von 18 Monaten zur Jugendprüfung ( JP) geführt werden kann.
Auf dieser Prüfung werden die Anlagen unserer Hunde, wie Nasenleistung, Spurlaut, Spursicherheit und Spurwille auf der Hasenspur überprüft.
Die Wasserfreude und die Stöberanlage, der allgemeine Gehorsam während der ganzen Prüfung und die Kontrolle der Schussfestigkeit sind weitere Prüfungsfächer.
Der ältere Hund kann seine Anlagen während der Eignungsprüfung mit Hasenspur (EP) zeigen und Fähigkeiten im Apportieren, beim Stöbern, bei der Wasserarbeit und der Schweißarbeit nachweisen.
Daneben gibt es die Eignungsprüfung/Brauch-barkeit (EPB) ohne Hasenspur.
EP und EPB können um landesrechtliche Bestimmungen erweitert werden und führen zur jagdlichen Brauchbarkeit nach Landesrecht.