Der Deutsche Wachtelhund Erfolg bei der Jagd Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz-Saarland informiert
Der Deutsche Wachtelhund                     Erfolg bei der Jagd                                               Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz-Saarland informiert

Zucht

Die Wachtelhunde werden in zwei Farbschlägen, weitgehend getrennt voneinander gezüchtet.

Auf der einen Seite, die einfarbig, braunen Hunde, bei denen nur kleine weiße Abzeichen erlaubt sind. Auch die rehroten Hunde werden zu den Braunen gerechnet.

Auf der anderen Seite, sind es die Braunschimmel, Braunschecken oder auch Brauntiger bzw. Rotschimmel und Rotschecken.

Zu Zeiten eines Rudolf Frieß waren die Braunschimmel die Weitjager, die Braunen eher der kurzjagende, ruhigere Typ. Dies kann man heute nicht mehr sagen, da nach dem Krieg nur noch wenig Zuchtmaterial vorhanden war und die beiden Farbschläge in dieser Zeit mehr vermischt wurden.

Bei der Zucht wird darauf geachtet, den feinnasigen, spurlauten Stöberer mit großer Wasserpassion zu erhalten. Auch eine gute Raubwildschärfe soll vorhanden sein. Die Wachtelhundezucht ist eine jagdliche Leistungszucht. Nur Hunde, die gesund sind und auf Anlageprüfungen entsprechende Leistungen nachgewiesen haben, kommen zum Zuchteinsatz. Zur Nachzuchtkontrolle und Gesunderhaltung unserer Rasse, sollten Sie Ihren Wachtelhund auf Hüftdysplasie (HD) und Ellenbogendysplasie (ED) untersuchen lassen. Welpen sollten grundsätzlich nur an Jäger abgegeben werden. Damit gewährleistet wird, daß die Hunde ihren Anlagen entsprechend gefördert und eingesetzt und auf Prüfungen des Vereins vorgestellt werden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse über die Leistungen, fließen in die Zuchtwärtschätzung ein und dienen der Planung weiterer züchterischer Aktivitäten.

Der Landesgruppenzuchtwart berät die Züchter in der Landesgruppe in allen Zuchtfragen. Er überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der Zuchtordnung für seinen Bereich und hält engen Kontakt mit dem Zuchtleiter im Verein für Deutsche Wachtelhunde. Er ist den Mitgliedern des Vereinsvorstandes zu Auskünften über seinen Aufgabenbereich verpflichtet. Er unterrichtet den Landesgruppenvorsitzenden regelmäßig über alle Zuchtangelegenheiten. Das Zuchtbuchamt steht ihm jederzeit zur Verfügung.

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